Die wichtigsten Fakten:
Haben Sie gewusst, dass Sie Gesundheits-Apps (DiGAs) auf Rezept erhalten können – ganz ohne Zusatzkosten?
Haben Sie nach einem Eingriff am Knie schon einmal Übungen zu Hause gemacht und sich gefragt, ob Sie alles richtig machen? Oder leiden Sie unter Schlafstörungen und meditieren vor dem Schlafengehen? Das sind nur zwei von vielen Anwendungsfällen, in denen eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) nützlich sein kann.
Die DiGAs sind, wie der Name bereits verrät, digitale Lösungen, die auf mobilen Endgeräten (Smartphones, Smartwatches oder Tablets) oder als Webanwendungen auf dem Laptop oder Desktop-Computer genutzt werden können. Sie unterscheiden sich von regulären Gesundheits-Apps, also öffentlich zugänglichen Anwendungen mit Gesundheitsbezug, durch ihre medizinische Zulassung.
DiGAs gelten als Medizinprodukte und müssen in einer CE-Zertifizierung einer umfassenden Prüfung unterzogen werden. Für die Zulassung ist ein klarer Nachweis der medizinischen Wirksamkeit erforderlich.
DiGAs können in verschiedenen Fällen sinnvoll sein. Besteht eine Diagnose oder ein medizinischer Bedarf, kann eine DiGA wie ein ganz normales Medikament von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt verschrieben oder von der gesetzlichen Krankenkasse bei bereits vorliegender Diagnose genehmigt werden. Anschließend erhalten Sie einen Freischaltcode und können die Anwendung kostenfrei nutzen.
DiGAs sind wertvolle Werkzeuge, die Genesung und Gesundheitserhaltung unterstützen. Zudem können die meisten Anwendungen mobil überall genutzt werden. Darüber hinaus ist es möglich, relevante Gesundheitsdaten aus Ihrer DiGA mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zu teilen, indem ein Datenauszug erstellt wird. Diesen können Sie auch direkt in Ihre elektronische Patientenakte (ePA) hochladen.
Informieren Sie sich im DiGA-Verzeichnis (bfarm.de) über die verfügbaren Anwendungen oder sprechen Sie direkt mit Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin, Ihrem Psychotherapeuten oder Ihrer Psychotherapeutin über die Möglichkeiten einer DiGA-Verordnung.
DiGAs gibt es für eine Vielzahl an Krankheiten und Verletzungen, darunter zum Beispiel psychische Erkrankungen wie Depressionen, chronische Krankheiten wie Diabetes mellitus und Schmerzerkrankungen wie Migräne. Das DiGA-Verzeichnis (bfarm.de) bietet hier einen vollständigen Überblick.
Die Nutzung ist für gesetzlich Versicherte kostenlos, wenn Sie eine ärztliche Verordnung oder eine Genehmigung durch Ihre Krankenkasse erhalten haben.
Nach der Verschreibung oder Genehmigung durch die Krankenkasse erhalten Sie einen Freischaltcode, den Sie in der jeweiligen App oder Webanwendung eingeben.
Ja. DiGAs unterliegen strengen Datenschutzvorgaben und müssen hohe IT-Sicherheits-, Datenschutz- und Datensicherheitsstandards erfüllen.
DiGAs sind Medizinprodukte und wissenschaftlich geprüft. Sie bieten einen nachweisbaren medizinischen Nutzen. Das ist bei klassischen Gesundheits-Apps nicht zwingend der Fall.
In der Regel ja. Viele DiGAs lassen sich geräteübergreifend nutzen, z. B. auf dem Smartphone und Tablet. Genaue Voraussetzungen finden Sie in der jeweiligen App-Beschreibung.
Das Rezept ist ab dem Tag der Ausstellung 3 Monate lang gültig und muss in diesem Zeitraum eingereicht werden.
Quellennachweise:
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