Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Digitale Gesundheits­anwendungen (DiGAs)

Die wichtigsten Fakten:

  • Als digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) werden solche Gesundheits-Apps und -Webanwendungen bezeichnet, die aufgrund ihrer Zertifizierung als Medizinprodukt anerkannt und infolgedessen via Rezept erhältlich sind.
  • DiGAs dienen der Therapieunterstützung sowie der Beaufsichtigung Ihres Gesundheitszustandes bei Erkrankungen.
  • Sie können DiGAs flexibel und mobil nutzen und damit gut in Ihren Alltag integrieren.

Haben Sie gewusst, dass Sie Gesundheits-Apps (DiGAs) auf Rezept erhalten können – ganz ohne Zusatzkosten?

Haben Sie nach einem Eingriff am Knie schon einmal Übungen zu Hause gemacht und sich gefragt, ob Sie alles richtig machen? Oder leiden Sie unter Schlafstörungen und meditieren vor dem Schlafengehen? Das sind nur zwei von vielen Anwendungsfällen, in denen eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) nützlich sein kann.

DiGAs – Digitale Medizinprodukte

Die DiGAs sind, wie der Name bereits verrät, digitale Lösungen, die auf mobilen Endgeräten (Smartphones, Smartwatches oder Tablets) oder als Webanwendungen auf dem Laptop oder Desktop-Computer genutzt werden können. Sie unterscheiden sich von regulären Gesundheits-Apps, also öffentlich zugänglichen Anwendungen mit Gesundheitsbezug, durch ihre medizinische Zulassung.

DiGAs gelten als Medizinprodukte und müssen in einer CE-Zertifizierung einer umfassenden Prüfung unterzogen werden. Für die Zulassung ist ein klarer Nachweis der medizinischen Wirksamkeit erforderlich.

Das bedeuten DiGAs für Sie als Nutzerin oder Nutzer

DiGAs können in verschiedenen Fällen sinnvoll sein. Besteht eine Diagnose oder ein medizinischer Bedarf, kann eine DiGA wie ein ganz normales Medikament von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt verschrieben oder von der gesetzlichen Krankenkasse bei bereits vorliegender Diagnose genehmigt werden. Anschließend erhalten Sie einen Freischaltcode und können die Anwendung kostenfrei nutzen.

DiGAs sind wertvolle Werkzeuge, die Genesung und Gesundheitserhaltung unterstützen. Zudem können die meisten Anwendungen mobil überall genutzt werden. Darüber hinaus ist es möglich, relevante Gesundheitsdaten aus Ihrer DiGA mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zu teilen, indem ein Datenauszug erstellt wird. Diesen können Sie auch direkt in Ihre elektronische Patientenakte (ePA) hochladen.

Stärken Sie jetzt Ihre Gesundheit digital!

Informieren Sie sich im DiGA-Verzeichnis (bfarm.de)  über die verfügbaren Anwendungen oder sprechen Sie direkt mit Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin, Ihrem Psychotherapeuten oder Ihrer Psychotherapeutin über die Möglichkeiten einer DiGA-Verordnung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema DiGA

Für welche Krankheitsbilder gibt es DiGA?

DiGAs gibt es für eine Vielzahl an Krankheiten und Verletzungen, darunter zum Beispiel psychische Erkrankungen wie Depressionen, chronische Krankheiten wie Diabetes mellitus und Schmerzerkrankungen wie Migräne. Das DiGA-Verzeichnis (bfarm.de) bietet hier einen vollständigen Überblick.

Was kostet eine DiGA?

Die Nutzung ist für gesetzlich Versicherte kostenlos, wenn Sie eine ärztliche Verordnung oder eine Genehmigung durch Ihre Krankenkasse erhalten haben.

Wie erhalte ich Zugang zu einer DiGA?

Nach der Verschreibung oder Genehmigung durch die Krankenkasse erhalten Sie einen Freischaltcode, den Sie in der jeweiligen App oder Webanwendung eingeben.

Sind meine Gesundheitsdaten sicher?

Ja. DiGAs unterliegen strengen Datenschutzvorgaben und müssen hohe IT-Sicherheits-, Datenschutz- und Daten­sicherheitsstandards erfüllen.

Worin unterscheiden sich DiGAs von Gesundheits-Apps?

DiGAs sind Medizinprodukte und wissenschaftlich geprüft. Sie bieten einen nachweisbaren medizinischen Nutzen. Das ist bei klassischen Gesundheits-Apps nicht zwingend der Fall.

Kann ich die DiGA auf mehreren Geräten nutzen?

In der Regel ja. Viele DiGAs lassen sich geräteübergreifend nutzen, z. B. auf dem Smartphone und Tablet. Genaue Voraussetzungen finden Sie in der jeweiligen App-Beschreibung.

Wie lange ist das DiGA-Rezept gültig?

Das Rezept ist ab dem Tag der Ausstellung 3 Monate lang gültig und muss in diesem Zeitraum eingereicht werden.

Quellennachweise:

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