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Informationen zur Telematikinfrastruktur für Leistungserbringer:innen

Die Telematikinfrastruktur (TI) soll eine sichere Vernetzung der medizinischen Versorgung innerhalb Deutschlands ermöglichen. Durch die Anbindung der (Zahn-)Arztpraxen, Krankenhäuser und vieler weiterer Leistungserbringerinstitutionen wird gewährleistet, dass medizinische Dokumente (z. B. eAU, Arztbriefe etc.) zu den behandelnden Ärzten schnell und unkompliziert, aber vor allem auf sicherem Weg versendet und verwendet werden können.

Die gematik GmbH hat hierbei das Ziel und die Aufgabe, diese Infrastruktur auszubauen und zu modernisieren.

Unter die TI fallen verschiedene Anwendungen und Dienste, die entscheidend dazu beitragen, dass medizinische Informationen, die für die Behandlung benötigt werden, schneller und lückenloser verfügbar sind. Es gibt hierbei eine Vielzahl an TI-Anwendungen und -Dienste, die im Folgenden aufgeführt und beschrieben werden.

Darüber hinaus gelangen Sie hier zu unserer Wissensdatenbank rund um die Anwendungen der Telematikinfrastruktur.

Ein schneller Überblick

Wichtige Begriffe und Anwendungen der TI

Verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick über die wichtigsten Begriffe sowie Anwendungen und Dienste der Telematikinfrastruktur und informieren Sie sich über deren Nutzung/Verwendung im Versorgungsalltag.

Das umfassende Glossar der gematik finden Sie unter https://fachportal.gematik.de/glossar

Die wichtigsten Begriffe und Komponenten für die Nutzung der TI

Grundausstattung der TI

Der Praxisausweis ist Grundvoraussetzung, um eine Verbindung zur TI aufzubauen. Hierbei handelt es sich um eine Security Module Card Type B-Karte (SMC-B), die bei der Installation der TI-Technik in das E-Health-Kartenterminal gesteckt und über eine PIN freigeschaltet wird. Die Praxisausweise sind fünf Jahre gültig und für den Erhalt der TI-Pauschale erforderlich.

Für den TI-Zugang benötigen Sie einen VPN-Zugangsdienst. Praxisgemeinschaften können hierbei einen gemeinsamen VPN-Zugangsdienst nutzen.

Über das stationäre E-Health-Kartenterminal erfolgt die Anmeldung der Praxis an die TI. Hierzu wird der Praxisausweis (SMC-B) in das Kartenterminal eingesteckt und auch der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) kann über die Kartenterminals eingelesen werden. Die Kartenterminals sind zudem für das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) am Empfang vorgesehen. Die Kartenterminals sind Grundvoraussetzung zur Nutzung der TI-Anwendungen.

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) kann als ein elektronischer Arztausweis verstanden werden und ermöglicht Ihnen die umfassenden Zugriffsrechte sowie Handlungsmöglichkeiten bei der Nutzung der TI-Anwendungen.

Folgende Anschlussarten an die TI sind derzeit möglich:

Eigener Konnektor in der Praxis/Einrichtung:
Der Konnektor als Hardwarekomponente sorgt dafür, dass Ihr IT-System mit der Telematikinfrastruktur verbunden ist. Der Konnektor ähnelt daher einem DSL-Router, arbeitet jedoch auf einem höheren Sicherheitsniveau.

TI-Gateway:
Bei dem TI-Gateway handelt es sich um keinen physischen Konnektor, sondern um eine Lösung, in welcher der Konnektor in ein Rechenzentrum verlagert wird.

TI-as-a-Service:
Der Konnektor steht nicht in Ihrer Einrichtung, sondern in einem Rechenzentrum. Der Betrieb der Konnektoren wird daher durch einen Dienstleister übernommen.

Der Verzeichnisdienst (VZD) der gematik ist ein zentraler Dienst der Telematikinfrastruktur (TI). Der VZD ist das sichere Adressbuch der TI – quasi eine Art „Gelbe Seiten“. Er ist der zentrale Speicherort für Zertifikate und Basisdaten wie z. B. Adressdaten von Ärzten, Apothekern, Psychotherapeuten und Heilberuflern. Zudem werden die Fachdaten der verschiedenen Anwendungen der gematik über den VZD verwaltet.

Das Pendant zur handschriftlichen Unterschrift stellt die qualifizierte elektronische Signatur (QES) dar. Sie ermöglicht beispielsweise eine elektronische Unterschrift unter einem eArztbrief oder einer eAU. Für die Nutzung ist ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) als Signaturkarte, ein Kartenterminal und eine Signatur-Software notwendig.

Der schnelle Weg zum richtigen Medikament

Das E-Rezept

Das E-Rezept ist da. Ab 1. Januar 2024 sind Ärztinnen und Ärzte mit Kassenzulassung verpflichtet, für verschreibungspflichtige Medikamente die Rezepte für gesetzlich Krankenversicherte elektronisch auszustellen. Dabei ist das E-Rezept nicht nur für Ihre Patientinnen und Patienten eine deutliche Erleichterung, auch Ihre Praxis profitiert vom E-Rezept.

Telemedizin-Sitzung: Arzt führt über Laptop eine Patientenkonsultation durch.
Schnell und sicher kommunizieren

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Mit KIM lassen sich wichtige medizinische Dokumente (z.B. eAU, eArztbrief, Befunde und Bilddaten) und Nachrichten sicher und bequem versenden – auch sektorübergreifend. KIM spart dabei Zeit und Geld, ist einfach zu verwenden, vermittelt schnell Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen und ist sicher verschlüsselt.

Telemedizinische Besprechung zwischen zwei Medizinern über eine Videoanruf-Plattform.
Auf elektronischem Weg direkt an die Krankenversicherung übermitteln

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die eAU löst das bisherige Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zweistufig ab. Die AU wird dabei auf elektronischem Weg von der Arztpraxis direkt an die Krankenversicherung übermittelt. Und auch der Arbeitgeber kann diese eAU bei der jeweiligen Krankenkasse der Mitarbeiter:innen abrufen. Durch die eAU entfällt der hohe bürokratische Aufwand beim Versenden einer AU und der Unterschriftenprozess wird durch die Komfort- oder Stapelsignatur verbessert.

Arztbriefe schnell und sicher übermitteln

Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)

Ärzte und Psychotherapeuten können eArztbriefe direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) heraus versenden und empfangen. Damit können eArztbriefe und die darin enthaltenen wichtigen Informationen zur Behandlung schnell und sicher an andere Praxen (sektorübergreifend) übermittelt werden. Ab 2024 gilt hierbei die Pflicht zum Empfangen von eArztbriefen und in Q1/24 wird auch das Versenden von eArztbriefen verpflichtend sein (hier drohen Kürzungen der TI-Pauschale). Der Versand der eArztbriefe erfolgt über Kommunikation im Medizinwesen (KIM).

Der zentrale Ort für die Gesundheitsdaten Ihrer Patient:innen

Elektronische Patientenakte (ePA)

Mit der ePA bekommen Sie ein umfassendes Bild hinsichtlich der Gesundheitsdaten der eigenen Patient:innen. Dabei können in der ePA medizinische Dokumente (z. B. Arztbriefe, Befunde und Bilddaten) hinterlegt und im Versorgungskontext eingesehen werden. Dabei kann auch auf Daten aus bereits vorhandenen Anwendungen und Dokumentationen zugegriffen werden. Dazu zählen unter anderem Notfalldaten, der Medikationsplan oder Arztbriefe.

Arzt am Arbeitsplatz mit virtuellen Gesundheitsanwendungen auf dem Handy und medizinischen Diagnosebildern auf dem Laptop.
Die sichere Authentifizierung für digitale Anwendungen des Gesundheitswesens

Authenticator

Durch den Authenticator der gematik ist die sichere Authentisierung von Nutzern zur Anmeldung an digitalen Gesundheitsanwendungen möglich. Der Authenticator authentisiert berechtigte Ärzte oder medizinisches Personal und gewährt diesen Zugriff auf die jeweilige Anwendung. Neben den weiteren Anwendungen für den Datenaustausch (WANDA) kann der Authenticator auch bei Anwendungen wie dem TI-Messenger oder dem Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) als Produktfeature integriert werden.

Ärztin überprüft digitale Gesundheitsdaten auf ihrem Smartphone im Büro.
Übermittlung meldepflichtiger Infektionskrankheiten

Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS)

Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass Infektionskrankheiten umgehend gemeldet werden müssen, um gefährliche Infektionskrankheiten wirksam in Schach zu halten. Das DEMIS hat die Meldung an die Gesundheitsämter rasant beschleunigt und effizienter gestaltet. Über DEMIS lassen sich dabei alle meldepflichtigen Infektionskrankheiten (Laborbefunde) übermitteln.