Die Telematikinfrastruktur (TI) soll eine sichere Vernetzung der medizinischen Versorgung innerhalb Deutschlands ermöglichen. Durch die Anbindung der (Zahn-)Arztpraxen, Krankenhäuser und vieler weiterer Leistungserbringerinstitutionen wird gewährleistet, dass medizinische Dokumente (z. B. eAU, Arztbriefe etc.) zu den behandelnden Ärzten schnell und unkompliziert, aber vor allem auf sicherem Weg versendet und verwendet werden können.
Die gematik GmbH hat hierbei das Ziel und die Aufgabe, diese Infrastruktur auszubauen und zu modernisieren.
Unter die TI fallen verschiedene Anwendungen und Dienste, die entscheidend dazu beitragen, dass medizinische Informationen, die für die Behandlung benötigt werden, schneller und lückenloser verfügbar sind. Es gibt hierbei eine Vielzahl an TI-Anwendungen und -Dienste, die im Folgenden aufgeführt und beschrieben werden.
Darüber hinaus gelangen Sie hier zu unserer Wissensdatenbank rund um die Anwendungen der Telematikinfrastruktur.
Ein schneller Überblick
Wichtige Begriffe und Anwendungen der TI
Verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick über die wichtigsten Begriffe sowie Anwendungen und Dienste der Telematikinfrastruktur (TI) und informieren Sie sich über deren Nutzung/Verwendung im Versorgungsalltag.
Informieren Sie sich auch über das umfassende Glossar der gematik
Die wichtigsten Begriffe und Komponenten für die Nutzung der TI
Grundausstattung der TI
Der Praxisausweis ist Grundvoraussetzung, um eine Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI) aufzubauen. Hierbei handelt es sich um eine Security Module Card Type B-Karte (SMC-B), die bei der Installation der TI-Technik in das E-Health-Kartenterminal gesteckt und über eine PIN freigeschaltet wird. Die Praxisausweise sind fünf Jahre gültig und für den Erhalt der TI-Pauschale erforderlich.
Für den TI-Zugang benötigen Sie einen VPN-Zugangsdienst. Praxisgemeinschaften können hierbei einen gemeinsamen VPN-Zugangsdienst nutzen.
Über das stationäre E-Health-Kartenterminal erfolgt die Anmeldung der Praxis an die TI. Hierzu wird der Praxisausweis (SMC-B) in das Kartenterminal eingesteckt und auch der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) kann über die Kartenterminals eingelesen werden. Die Kartenterminals sind zudem für das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) am Empfang vorgesehen. Die Kartenterminals sind Grundvoraussetzung zur Nutzung der TI-Anwendungen.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) kann als ein elektronischer Arztausweis verstanden werden und ermöglicht Ihnen die umfassenden Zugriffsrechte sowie Handlungsmöglichkeiten bei der Nutzung der TI-Anwendungen.
Folgende Anschlussarten an die Telematikinfrastruktur (TI) sind derzeit möglich:
Eigener Konnektor in der Praxis/Einrichtung:
Der Konnektor als Hardwarekomponente sorgt dafür, dass Ihr IT-System mit der Telematikinfrastruktur verbunden ist. Der Konnektor ähnelt daher einem DSL-Router, arbeitet jedoch auf einem höheren Sicherheitsniveau.
TI-Gateway:
Bei dem TI-Gateway handelt es sich um keinen physischen Konnektor, sondern um eine Lösung, in welcher der Konnektor in ein Rechenzentrum verlagert wird.
TI-as-a-Service:
Der Konnektor steht nicht in Ihrer Einrichtung, sondern in einem Rechenzentrum. Der Betrieb der Konnektoren wird daher durch einen Dienstleister übernommen.
Der Verzeichnisdienst (VZD) der gematik ist ein zentraler Dienst der Telematikinfrastruktur (TI). Der VZD ist das sichere Adressbuch der TI – quasi eine Art „Gelbe Seiten“. Er ist der zentrale Speicherort für Zertifikate und Basisdaten wie z. B. Adressdaten von Ärzten, Apothekern, Psychotherapeuten und Heilberuflern. Zudem werden die Fachdaten der verschiedenen Anwendungen der gematik über den VZD verwaltet.
Das Pendant zur handschriftlichen Unterschrift stellt die qualifizierte elektronische Signatur (QES) dar. Sie ermöglicht beispielsweise eine elektronische Unterschrift unter einem eArztbrief oder einer eAU. Für die Nutzung ist ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) als Signaturkarte, ein Kartenterminal und eine Signatur-Software notwendig.
Der zentrale Ort für die Gesundheitsdaten Ihrer Patient:innen
Elektronische Patientenakte für alle (ePA für alle)
Mit dem 15.01.2025 erhalten alle Patient:innen von ihrer gesetzlichen Krankenkasse automatisch eine elektronische Patientenakte. Dabei werden in der ePA für alle medizinische Dokumente (z.B. Arztbriefe, Befunde und Bilddaten) hinterlegt und können im Versorgungskontext eingesehen werden.
Die aufgeführte Tabelle zeigt kurz und knapp auf, welche Funktionen die ePA für alle ab 2025 mit sich bringen wird. Unterhalb der Tabelle erhalten Sie weiterführende Informationen über die ePA für alle.
Unter den folgenden Links finden Sie Informationen passend für Ihre Nutzergruppe:
Neue und einfachere Möglichkeit zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur
TI-Gateway
Mit dem TI-Gateway eröffnet sich für Leistungserbringende eine neue Möglichkeit, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Dafür ist es nicht mehr erforderlich, einen Einbox-Konnektor selbst vor Ort (in der Praxis) zu betreiben. Der TI-Anschluss erfolgt dann über High-Speed-Konnektoren, die in geprüften Rechenzentren stehen.
Vorteile des TI-Gateways
- Ablösung der Einbox-Konnektoren vor Ort
- Erhöhung der Stabilität und Ausfallsicherheit
- Schnellere Durchführung von Updates
- Übergabe der Verantwortung an die Betreiber des TI-Gateways
- Gewährleistung einer sicheren Anbindung von Institutionen via Internetanschluss an den Highspeed-Konnektor im Rechenzentrum
- Beliebige Skalierung aufgrund der Funktion als „Server-Farm“ (Leistungsstufe 1, 2, 3, usw.)
Vorteile des Highspeed-Konnektors
- Einsparung von Kosten und Installationsaufwand
- niedrigschwelligere Anbindung an die Telematikinfrastruktur
- Erleichterung des Zugangs zu digitalen Anwendungen
- Steigerung der Leistungsfähigkeit gegenüber bisheriger Konnektoren
Weitere Informationen
Schnell und sicher kommunizieren
Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
Mit KIM lassen sich wichtige medizinische Dokumente (z.B. eAU, eArztbrief, Befunde und Bilddaten) und Nachrichten sicher und bequem versenden – auch sektorübergreifend. KIM spart dabei Zeit und Geld, ist einfach zu verwenden, vermittelt schnell Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen und ist sicher verschlüsselt.
Auf elektronischem Weg direkt an die Krankenversicherung übermitteln
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Die eAU löst das bisherige Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zweistufig ab. Die AU wird dabei auf elektronischem Weg von der Arztpraxis direkt an die Krankenversicherung übermittelt. Und auch der Arbeitgeber kann diese eAU bei der jeweiligen Krankenkasse der Mitarbeiter:innen abrufen. Durch die eAU entfällt der hohe bürokratische Aufwand beim Versenden einer AU und der Unterschriftenprozess wird durch die Komfort- oder Stapelsignatur verbessert.
Arztbriefe schnell und sicher übermitteln
Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
Ärzte und Psychotherapeuten können eArztbriefe direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) heraus versenden und empfangen. Damit können eArztbriefe und die darin enthaltenen wichtigen Informationen zur Behandlung schnell und sicher an andere Praxen (sektorübergreifend) übermittelt werden. Ab 2024 gilt hierbei die Pflicht zum Empfangen von eArztbriefen und in Q1/24 wird auch das Versenden von eArztbriefen verpflichtend sein (hier drohen Kürzungen der TI-Pauschale). Der Versand der eArztbriefe erfolgt über Kommunikation im Medizinwesen (KIM).
Die sichere Authentifizierung für digitale Anwendungen des Gesundheitswesens
Authenticator
Durch den Authenticator der gematik ist die sichere Authentisierung von Nutzern zur Anmeldung an digitalen Gesundheitsanwendungen möglich. Der Authenticator authentisiert berechtigte Ärzte oder medizinisches Personal und gewährt diesen Zugriff auf die jeweilige Anwendung. Neben den weiteren Anwendungen für den Datenaustausch (WANDA) kann der Authenticator auch bei Anwendungen wie dem TI-Messenger oder dem Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) als Produktfeature integriert werden.
Übermittlung meldepflichtiger Infektionskrankheiten
Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS)
Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass Infektionskrankheiten umgehend gemeldet werden müssen, um gefährliche Infektionskrankheiten wirksam in Schach zu halten. Das DEMIS hat die Meldung an die Gesundheitsämter rasant beschleunigt und effizienter gestaltet. Über DEMIS lassen sich dabei alle meldepflichtigen Infektionskrankheiten (Laborbefunde) übermitteln.
Der schnelle Weg zum richtigen Medikament
E-Rezept
Das E-Rezept ist da. Ab 1. Januar 2024 sind Ärztinnen und Ärzte mit Kassenzulassung verpflichtet, für verschreibungspflichtige Medikamente die Rezepte für gesetzlich Krankenversicherte elektronisch auszustellen. Dabei ist das E-Rezept nicht nur für Ihre Patientinnen und Patienten eine deutliche Erleichterung, auch Ihre Praxis profitiert vom E-Rezept.