Die wichtigsten Fakten:
Digitale Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit DiPAs
Pflegebedürftige Personen sind aufgrund fortschreitenden Alters oder schwerer Krankheit in ihrer Selbstständigkeit und Mobilität eingeschränkt. Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) können hier eine Unterstützung bieten.
Diese Anwendungen können sowohl als App auf dem Smartphone oder Tablet als auch auf dem Computer als web- oder softwarebasierte Anwendung zum Einsatz kommen. Die Pflegeversicherung übernimmt bei Bedarf Kosten bis zu einer Höhe von 50 Euro im Monat.
DiPAs werden im Gegensatz zu normalen Apps oder Webprogrammen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und hinsichtlich ihrer Qualität beurteilt.
Erst nach Bestehen dieser Prüfung wird eine Anwendung in das DiPA-Verzeichnis aufgenommen. Dies unterscheidet offizielle digitale Pflegeanwendungen auch von regulären Pflege-Apps, die sich einer solchen Begutachtung und Testung nicht unterzogen haben.
Die Kriterien hierfür umfassen unter anderem Barrierefreiheit, altersgerechte Nutzbarkeit, Daten- und Verbraucherschutz sowie inhaltliche Qualität und Nachweisbarkeit der Unterstützung.
Die Nutzungsbereiche sind vielfältig: Zum einen können digitale Pflegeanwendungen von den Betroffenen selbst genutzt werden, um beispielsweise wichtige Gesundheitsroutinen zu organisieren, Fähigkeiten zu trainieren oder einer Verschlechterung des Gesundheitszustands entgegenzuwirken.
Aber auch Angehörige oder interagierende Personen wie der Pflegedienst oder ehrenamtliche Unterstützende können von DiPAs profitieren, indem zum Beispiel die Kommunikation verbessert oder die Pflegeorganisation erleichtert wird.
Dadurch wird nicht nur der Alltag der gepflegten Person verbessert, sondern auch die Angehörigen sowie der Pflegedienst entlastet.
Personen, denen ein Pflegegrad von eins bis fünf zugeordnet wurde, haben Anspruch auf Unterstützung durch die Pflegeversicherung, zum Beispiel in Form einer DiPA. Bei Bedarf kann diese bei der Pflegeversicherung beantragt werden, die dann auch die entstehenden Kosten bis zu einer Höhe von 50 Euro im Monat übernimmt.
Nur für im DiPA-Verzeichnis gelistete DiPAs werden von der Pflegekasse die Kosten übernommen. Sie müssen eine DiPA bei der Pflegekasse beantragen und genehmigen lassen.
Falls Sie eine Genehmigung erhalten, wird über einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten geprüft, ob die genehmigte DiPA ihren Zweck erfüllt und Sie diese aktiv nutzen. Fällt die Überprüfung positiv aus, müssen Sie die genehmigte DiPA nicht neu beantragen, sondern können diese einfach weiterhin nutzen.
Ja, Ihre Daten sind sicher, denn jede DiPA im DiPA-Verzeichnis wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf Verbraucher- und Datenschutz gelegt.
Alle verfügbaren digitalen Pflegeanwendungen finden Sie im DiPA-Verzeichnis auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Digitale Pflegeanwendungen können in verschiedenen Bereichen Anwendung finden. Diese sind zum Beispiel:
Quellennachweise:
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