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Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs)

Die wichtigsten Fakten:

  • Als digitale Pflegeanwendung (DiPA) werden solche Pflege-Apps und Pflege-Webanwendungen bezeichnet, die aufgrund ihrer Zertifizierung als Medizinprodukt anerkannt und infolgedessen auch via Rezept erhältlich sein werden.
  • DiPAs sollen der Entlastung und Unterstützung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen sowie Pflegepersonal dienen.
  • Die Kosten für DiPAs werden Ihnen Ihre Pflegeversicherung erstatten.

Digitale Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit DiPAs

Pflegebedürftige Personen sind aufgrund fortschreitenden Alters oder schwerer Krankheit in ihrer Selbstständigkeit und Mobilität eingeschränkt. Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) können hier eine Unterstützung bieten.

Diese Anwendungen können sowohl als App auf dem Smartphone oder Tablet als auch auf dem Computer als web- oder softwarebasierte Anwendung zum Einsatz kommen. Die Pflegeversicherung übernimmt bei Bedarf Kosten bis zu einer Höhe von 50 Euro im Monat.

Digitale Pflegeanwendungen – Digitale Medizinprodukte

DiPAs werden im Gegensatz zu normalen Apps oder Webprogrammen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und hinsichtlich ihrer Qualität beurteilt.

Erst nach Bestehen dieser Prüfung wird eine Anwendung in das DiPA-Verzeichnis aufgenommen. Dies unterscheidet offizielle digitale Pflegeanwendungen auch von regulären Pflege-Apps, die sich einer solchen Begutachtung und Testung nicht unterzogen haben.

Die Kriterien hierfür umfassen unter anderem Barrierefreiheit, altersgerechte Nutzbarkeit, Daten- und Verbraucherschutz sowie inhaltliche Qualität und Nachweisbarkeit der Unterstützung.

Nutzungsbereiche digitaler Pflegeanwendungen

Die Nutzungsbereiche sind vielfältig: Zum einen können digitale Pflegeanwendungen von den Betroffenen selbst genutzt werden, um beispielsweise wichtige Gesundheitsroutinen zu organisieren, Fähigkeiten zu trainieren oder einer Verschlechterung des Gesundheitszustands entgegenzuwirken.

Aber auch Angehörige oder interagierende Personen wie der Pflegedienst oder ehrenamtliche Unterstützende können von DiPAs profitieren, indem zum Beispiel die Kommunikation verbessert oder die Pflegeorganisation erleichtert wird.

Dadurch wird nicht nur der Alltag der gepflegten Person verbessert, sondern auch die Angehörigen sowie der Pflegedienst entlastet.

Wann können Sie eine DiPA erhalten?

Personen, denen ein Pflegegrad von eins bis fünf zugeordnet wurde, haben Anspruch auf Unterstützung durch die Pflegeversicherung, zum Beispiel in Form einer DiPA. Bei Bedarf kann diese bei der Pflegeversicherung beantragt werden, die dann auch die entstehenden Kosten bis zu einer Höhe von 50 Euro im Monat übernimmt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema DiPA

Wie beantrage ich eine DiPA?

Nur für im DiPA-Verzeichnis gelistete DiPAs werden von der Pflegekasse die Kosten übernommen. Sie müssen eine DiPA bei der Pflegekasse beantragen und genehmigen lassen.

Falls Sie eine Genehmigung erhalten, wird über einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten geprüft, ob die genehmigte DiPA ihren Zweck erfüllt und Sie diese aktiv nutzen. Fällt die Überprüfung positiv aus, müssen Sie die genehmigte DiPA nicht neu beantragen, sondern können diese einfach weiterhin nutzen.

Sind meine Daten sicher?

Ja, Ihre Daten sind sicher, denn jede DiPA im DiPA-Verzeichnis wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf Verbraucher- und Datenschutz gelegt.

Welche digitalen Pflegeanwendungen gibt es?

Alle verfügbaren digitalen Pflegeanwendungen finden Sie im DiPA-Verzeichnis auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Wie können mich DiPAs unterstützen?

Digitale Pflegeanwendungen können in verschiedenen Bereichen Anwendung finden. Diese sind zum Beispiel:

  • Anleitung zum Erhalt der Selbstständigkeit (z. B. Haushaltsführung)
  • Organisation des Pflegealltags
  • Verbesserung des Gesundheitszustands (z. B. Gedächtnistraining)
  • Unterstützung von pflegenden Angehörigen

Quellennachweise:

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