Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Elektronische Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung (eAU)

Die wichtigsten Fakten:

  • Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird durch Ihre Praxis digital an Ihre gesetzliche Krankenkasse übermittelt.
  • Sie müssen Ihren Arbeitgeber weiterhin aktiv über eine Krankschreibung informieren.
  • Ihr Arbeitgeber kann die eAU anschließend bei Ihrer Krankenkasse abrufen.

Aus der AU wird die eAU: weniger Papier, weniger Aufwand – mehr Zeit zum Gesundwerden.

Krank zu sein gefällt niemandem. In solchen Situationen ist es schon eine große Hilfe, wenn man sich nicht mit bürokratischen Prozessen wie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, gemeinhin auch als AU bekannt, aufhalten muss.

Vereinfachung des Prozesses durch die eAU

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) kann Ihr Arbeitgeber direkt und ohne großen Aufwand bei Ihrer Krankenkasse abrufen und entsprechend verarbeiten.

Zwar entfällt nicht Ihre Pflicht, sich bei Ihrem Arbeitgeber krank zu melden, jedoch wird Ihnen die Formalität erspart, die Bescheinigung bei Ihrem Arbeitgeber einzureichen. Sie können sich also ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

Das müssen Sie bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beachten

Im Rahmen dieses Prozesses bedarf es Ihrerseits weder der Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (ePA) noch irgendeiner sonstigen Handlung: Die Leistungserbringer, wie beispielsweise Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, kommunizieren direkt und ohne Ihr Zutun mit den Krankenkassen und diese geben wiederum Ihrem Arbeitgeber auf entsprechende Anfragen Auskunft.

All dies gilt auch, sollten Sie sich infolge eines stationären Aufenthalts im Krankenhaus befinden.

Ihre Gesundheit wird digital

Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) entfällt das Einreichen der AU beim Arbeitgeber – an die Stelle tritt ein digitaler, sicherer und effizienter Prozess. So bleibt Ihre Energie da, wo sie gebraucht wird: bei Ihrer Genesung. Und auch weitere digitale Anwendungen erleichtern Ihnen den Alltag. Erfahren Sie mehr über

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur eAU

Sieht mein Arbeitgeber auf der eAU, welche Diagnose ich erhalten habe?

Nein, auch bei der eAU erhält Ihr Arbeitgeber keine Informationen zur Diagnose. Er erhält lediglich Auskunft darüber, dass Sie arbeitsunfähig sind und für wie viele Tage Sie arbeitsunfähig sind.

Ich bin privatversichert. Wird meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an meinen Arbeitgeber übermittelt?

Für privatversicherte Personen gibt es derzeit keine eAU. Sie müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin in Papierform vorlegen.

Ich beziehe Arbeitslosengeld. Wird meine eAU an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt?

Ja, die eAU wird in diesem Fall automatisch an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt. Sie müssen keine Bescheinigung in Papierform einreichen. Wichtig: Sie müssen die Bundesagentur für Arbeit darüber informieren, dass Sie krankgeschrieben sind, damit diese die eAU abrufen darf. Falls Sie privat versichert sind oder wegen eines kranken Kindes nicht arbeiten können, müssen Sie Ihre AU weiterhin in Papierform bei der Bundesagentur für Arbeit vorlegen.

Ich beziehe Bürgergeld. Wird meine eAU an das Jobcenter übermittelt?

Wenn Sie vom Jobcenter betreut werden, müssen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung generell in Papierform vorlegen.

Kann ich auch einen Papierausdruck statt der eAU bekommen?

Ja. Auf Wunsch erhalten Sie auch eine Papierversion Ihrer AU für Ihre Unterlagen.

Was muss ich tun, wenn mein Kind krank ist?

Wenn Ihr Kind krank ist, müssen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform bei Ihrem Arbeitgeber vorlegen.

Quellennachweise:

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