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Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)

Die wichtigsten Fakten:

  • Der eArztbrief entspricht grundsätzlich dem Arztbrief in Papierform; jedoch wird er in elektronischer Form versendet und verwahrt.
  • Ihre eArztbriefe finden Sie zum Beispiel in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) und können sie dort auch einsehen.
  • Über sichere digitale Kommunikationswege können Sie oder der Ausstellende den eArztbrief auch anderen Praxen und Kliniken zur Verfügung stellen.

Schneller und sicherer Informationsaustausch mit dem eArztbrief

Der Arztbrief ist ein Papierdokument, über das der Informationsaustausch zwischen verschiedenen Ärztinnen und Ärzten in Bezug auf eine Behandlung stattfindet.

Eigentümer des Arztbriefes ist dabei immer die zu behandelnde Person. Der eArztbrief beinhaltet dieselben Informationen wie seine analoge Variante. Im Gegensatz zur Papiervariante biete der eArztbrief zwei zentrale Vorteile:

  1. Er wird in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) So haben Sie jederzeit Zugriff auf alle Ihre Arztbriefe, falls Sie die ePA nutzen.
  2. Er kann in Sekundenschnelle zwischen den Verwaltungssystemen einzelner Leistungserbringer, medizinischer Einrichtungen sowie Labore verschickt werden.

So wird der eArztbrief versendet

Für den Versand der eArztbriefe wird die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) genutzt: Ein sicherer, einheitlicher und Ende-zu-Ende verschlüsselter Standard für die elektronische Übermittlung sensibler Gesundheitsdaten.

Durch diesen schnellen und unkomplizierten Informationsaustausch gewinnen Ärztinnen und Ärzte kostbare Zeit, um schneller Diagnosen, korrekte Behandlungsmethoden oder die Überweisung zu Fachärztinnen und -ärzten veranlassen zu können.

Dies mag nicht bei jeder Erkrankung von entscheidender Relevanz sein – im Ernstfall kann die schnellere Verfügbarkeit und Übertragbarkeit der Daten jedoch tatsächlich den entscheidenden Unterschied bei der Behandlung der erkrankten Person bewirken.

Schneller und sicherer Informationsaustausch

Mit dem eArztbrief können Diagnosen zügiger gestellt, Behandlungen besser koordiniert und unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden. Und auch als Patientin oder Patient behalten Sie alles im Blick: Mit der elektronischen Patientenakte haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihre eArztbriefe und viele weitere medizinische Dokumente. Erfahren Sie hier, wie Sie die elektronische Patientenakte nutzen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema eArztbrief

Was unterscheidet den eArztbrief von einem analogen Arztbrief?

Inhaltlich unterscheidet sich der eArztbrief nicht vom analogen (Papier-)Arztbrief – beide enthalten dieselben medizinischen Informationen zur Behandlung. Ein Unterschied besteht lediglich in der Form: Der eArztbrief wird elektronisch erstellt, versendet und gespeichert – der analoge Brief liegt in gedruckter Form vor.

Wer kann den eArztbrief einsehen?

Sobald Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in einer Praxis oder einem Krankenhaus auslesen lassen, können betreffende Ärztinnen oder Ärzte der medizinischen Einrichtung auf die Daten in Ihrer ePA zugreifen. Außerdem können Sie über die ePA-App Ihrer Krankenkasse oder die Ombudsstelle:

  • Zeitlich begrenzte Zugriffsrechte vergeben
  • Einzelnen Praxen, Krankenhäusern oder Apotheken den Zugriff verweigern
Kann ich selbst entscheiden, welche Arztbriefe in der ePA gespeichert werden?

Ja, Sie haben die Kontrolle darüber, welche Dokumente in Ihrer elektronischen Patientenakte gespeichert und einsehbar sind.

Sie können:

  • Während der Behandlung der Speicherung einzelner Informationen widersprechen, z. B. der eines Arztbriefes
  • Dokumente mit der ePA-App verbergen, sodass nur Sie sie sehen können
  • Dokumente löschen
  • Eigene Dokumente über die ePA-App hinzufügen
Wie kann ich einen Arztbrief aus der elektronischen Patientenakte löschen?

Als Patientin oder Patient haben Sie die Datenhoheit und können folglich auch Dokumente wie einen Arztbrief löschen. Hierfür können Sie Ärztinnen oder Ärzte beauftragen oder selbst eine Löschung über die ePA-App vornehmen. Beachten Sie aber bitte, dass eine Löschung unwiderruflich ist. Oft haben Ärztinnen oder Ärzte jedoch Kopien des Arztbriefes in ihrem Primärsystem. Diese Dokumente sind von der Löschung nicht betroffen.

Quellennachweise:

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